Allgemeine Netzentgelte
Aktuelle Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Lastgangmessung
Netzumlagen (KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage)
Bis einschließlich 2018 erfolgte ab einem Stromverbrauch von 1 Mio. kWh pro Jahr eine Begrenzung der Kosten aus den Netzumlagen. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz sowie der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde diese mengenabhängige Kostenbegrenzung für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage mit Wirkung ab 01.01.2019 abgeschafft. Eine Privilegierung bei der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage erfolgt gemäß der Regelungen nach §§ 27, 27a bis 27c KWKG bzw. des EnFG.
Hinweise zu den o.g. Netzumlagen finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de .