Entgelte für die Netznutzung Strom 2019
Das zu zahlende Netzentgelt besteht aus den Komponenten Netznutzung und Messstellenbetrieb.
Die Preise gelten zuzüglich der Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Netzumlage und ggf. weiterer Umlagen sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und ggf. der Konzessionsabgabe.