Entgelte für die Netznutzung Strom 2025
Das zu zahlende Netzentgelt besteht aus den Komponenten Netznutzung und Messstellenbetrieb.
Die Preise gelten zuzüglich der Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, der Offshore-Netzumlage und ggf. weiterer Umlagen sowie der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und ggf. der Konzessionsabgabe.
Aktuelle Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Lastgangmessung
Bis einschließlich 2018 erfolgte ab einem Stromverbrauch von 1 Mio. kWh pro Jahr eine Begrenzung der Kosten aus den Netzumlagen. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz sowie der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde diese mengenabhängige Kostenbegrenzung für die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage mit Wirkung ab 01.01.2019 abgeschafft. Eine Privilegierung bei der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage erfolgt gemäß der Regelungen nach §§ 27, 27a bis 27c KWKG bzw. des EnFG.
Hinweise zu den o.g. Netzumlagen finden Sie auf der Internetseite www.netztransparenz.de .